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AutorenbildChristian Schulz

Veränderung der Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-COVid-19 Pandemie

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


mit den verbesserten Werten und der Entscheidung der Bundesregierung einige Auflagen auslaufen zu lassen kommen auch auf uns Veränderungen und Erleichterungen zu.

Aufgrund der niedrigen Inzidenz müssen vorerst keine Kontaktformulare zur Nachverfolgung mehr geführt werden.


Das Angebot und die Nutzung von HomeOffice sind nicht mehr verpflichtend, genauso wie die Mindestfläche von 10m ² pro Mitarbeiter. Damit sind alle Arbeitsplätze an denen die 1,5m Regel nicht konstant unterschritten wird wieder zur vollen Nutzung freigegeben. Weiteres Arbeiten vom Heimarbeitsplatz unterliegt einer Einzelfallprüfung des Abteilungsleiters.


Zudem sollen sich die Beginn und Pausenzeiten wieder am Standardstundenmodell orientieren. Die Einteilung hierzu liegt ebenso bei den Abteilungsleitern.


Weiterhin bestehend bleibt die Regelung zum Tragen eines Mund-Nasenschutz sofern der direkte Arbeitsplatz verlassen wird. Dabei ist mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) oder höher (FFP2) zu verwenden.


Ebenfalls bestehend bleibt das Angebot zwei Selbsttests pro Woche zur Selbstanwendung zu erhalten.

Nach wie vor appellieren wir an jeden Einzelnen als Schutz für sich selbst und den Mitarbeitern sich an die AHA+L regeln zu halten.


A = Abstand einhalten (mindestens 1,50m)

H = Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen + desinfizieren von Kontaktflächen)

A = Alltagsmaske (Tragen eines Mund- Nase- Schutzes sobald der Arbeitsplatz verlassen und sofern

im eigenen Arbeitsbereich der Mindestabstand unterschritten wird)

+ L = regelmäßige Lüftung

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Engagement!


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