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Anweisung_3-G-Testnachweis

Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter,

aufgrund der vielen Nachfragen und in der Übergangsphase bezüglich der neuen 3G-Verordnung am Arbeitsplatz ist das Vorgehen bis auf Widerruf wie folgt.


Im angehängten Dokument finden Sie den Nachweis für den Arbeitgeber. Jeder Mitarbeiter/ jede Mitarbeiterin, die aufgrund von §28b Absatz 1 IFSG einen Testnachweis erbringen müssen, nutzen das beigefügte Formular. Der/die Mitarbeiter*in führt den Selbsttest vor Betreten des Firmengeländes eigenverantwortlich durch und dokumentiert dies wahrheitsgemäß.


Der tägliche Nachweis wird dem Abteilungsleiter/ der Abteilungsleiterin vorgelegt und ist danach weiterhin vom Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin in ausgedruckter Form mitzuführen. Der vollständig ausgefüllte Nachweis wird jeweils am Freitag bis spätestens 12:00 Uhr direkt beim Vorgesetzten eingereicht. Diese/r leitet die Nachweise gesammelt bis spätestens 13:00 Uhr an das Personalbüro weiter.




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