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Antigen-Schnelltest Vorgehensweise - Berlin

1. Zweck und Geltungsbereich Im Rahmen der verschärften Bestimmungen nach der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet der Berliner Senat Unternehmen ab Mittwoch, den 31.03.2021, ihren Beschäftigten mindestens zwei Mal pro Woche einen kostenlosen Antigen-Schnelltest anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Corona-Pandemie einzudämmen bis alle geimpft sind.

Die Vorgehensweise gilt für das FSG-Werk Berlin.


2. Vorgehensweise FSG geht folgendermaßen bei der Umsetzung dieser Maßnahme vor:


2.1. Alle Mitarbeiter, die Tests durchführen möchten, bekommen Selbsttests ausgehändigt. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten des Ablaufes:

1. Der Test wird vor Arbeitsantritt zu Hause durchgeführt.

2. Sollte eine Bescheinigung über den Test benötigt werden, so muss ein Test mitgebracht werden und er wird in der Kantine unter Aufsicht durchgeführt. Hierzu muss eine Info mindestens 24h vorher an die covidtest@fsg-sensor.de gesendet werden. Es erfolgt am entsprechenden Tag eine Info, wann man sich in die Kantine begeben soll.


2.2. Die Tests werden standardmäßig montags und mittwochs durchgeführt,


an folgenden Terminen:

6. + 8.04.

12. + 14.04.

19. + 21.04.

26. + 28.04.

usw.


2.3. Wenn der Test negativ ausgefallen ist, darf der Mitarbeiter regulär zur Arbeit gehen.


2.4. Wenn der Test positiv ausfällt, darf der Mitarbeiter nicht zur Arbeit gehen. Der Getestete informiert die Personalabteilung und macht anschließend und unverzüglich noch einen PCR Test in einem Testzentrum zur Absicherung. Wenn auch der PCR-Test positiv ist, muss der Mitarbeiter sich umgehend in Quarantäne begeben und seine Hausarztpraxis oder das Gesundheitsamt kontaktieren.


Ansprechpartnerin für offene Fragen: Frau Kozlova, o.kozlova@fernsteuergeraete.de



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