1. Zweck und Geltungsbereich Nach dem letzten Beschluss der Bundesregierung vom 24. März 2021 und den daraus folgenden verschärften Bestimmungen hat die Geschäftsleitung von FSG entschieden, den Mitarbeitern kostenlose Antigen-Schnelltests zur Verfügung zu stellen.
Diese Vorgehensweise gilt für die FSG-Werke Kablow und Zernsdorf.
2. Vorgehensweise FSG geht folgendermaßen bei der Umsetzung dieser Maßnahme vor:
2.1. Alle Mitarbeiter, die Tests durchführen möchten, bekommen Schnelltests ausgehändigt. Der Test wird vor Arbeitsantritt zu Hause durchgeführt.
2.2. Die Tests werden standardmäßig montags und mittwochs durchgeführt,
an folgenden Terminen:
6. + 8.04.
12. + 14.04.
19. + 21.04.
26. + 28.04.
usw.
2.3. Wenn der Test negativ ausgefallen ist, darf der Mitarbeiter regulär zur Arbeit gehen.
2.4. Wenn der Test positiv ausfällt, darf der Mitarbeiter nicht zur Arbeit gehen. Der Getestete informiert die Personalabteilung und macht anschließend und unverzüglich noch einen PCR Test in einem Testzentrum zur Absicherung. Wenn auch der PCR-Test positiv ist, muss der Mitarbeiter sich umgehend in Quarantäne begeben und seine Hausarztpraxis oder das Gesundheitsamt kontaktieren.
Ansprechpartnerin für offene Fragen: Frau Kozlova, o.kozlova@fernsteuergeraete.de
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